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Thema: Wand falsch gesetzt - Ansprüche ?!

  1. #1
    Benutzerbild von Shamon
    Shamon ist offline Mieter
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    arbeiten Wand falsch gesetzt - Ansprüche ?!

    Hallo leute,

    ich habe mir ja eine loftwohnung gekauft.
    insgesamt war es eine fläche von ca 500m².
    diese wurde dann durch eine nachträgliche wand auf meine 210m² und eine ca. 280m² große wohnung geteilt.

    nun habe ich grob gemessen und festgestellt, das die wand gute 20cm weiter steht, als auf dem bauplan eingezeichnet.
    klingt im ersten moment nicht viel, summiert sich aber, da die wand 15m lang ist.

    Nun fehlen mir im prinzip 3m² entgegen der berechneten wohnfläche.
    da ich die fläche für knapp 800€/m² gekauft habe, werde ich im prinzip um 2400€ beschissen.

    noch haben wir allerdings keine offizielle übergabe gemacht.

    habe ich irgendwelche ansprüche ?
    muss der besitzer die wand neu ziehen lassen ?
    oder mir schadensersatz geben ?

  2. #2
    Benutzerbild von Bea1970
    Bea1970 ist offline Immobilien Tycoon
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    Ja sicher hast du, wenn in deinem Kaufvertrag die m² angegeben sind und diese nun abweichen, einen Anspruch auf Schadenersatz.
    Zeige den Mangel schriftlich an und stelle deine Forderungen. Letztlich kannst du auch auf ein "Verschieben" der Wand bestehen, oder aber auf die Minderung deines Kaufpreises.
    Viel Erfolg
    Bea

  3. #3
    Benutzerbild von Shamon
    Shamon ist offline Mieter
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    sicher, das es da keine "toleranzen" gibt ?



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  4. #4
    Benutzerbild von Bea1970
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    Ja bei Wandschiefstellungen sprechen wir von mm, aber wenn ich mich um
    3 m² vertue, dann wird´s eng

  5. #5
    Benutzerbild von Shamon
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    aaah gut zu wissen, danke für den hinweis.



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  6. #6
    Benutzerbild von Minimalista
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    Shamon,
    schau doch mal bei [url=http://www.haubau-forum.de]Anders und Seim Neue Medien Aktiengesellschaft[/url] da kanns du auch direkt mit einem Experten sprechen. Aber ich bin mir auch seehr sicher, dass du entschädigst wirst. In unserem Reihenhäuschenvertrag steht z.B. falls sich später bei der Vermessung herausstellen sollte, dass man dem Nachbarn qm geklaut hat muss man ihm pro qm x Euro zahlen. Und das ist Grundstücksfläche nicht Wohnfläche, da müsste es auf jeden Fall ähnliches gelten.

  7. #7
    Flieger ist offline Mieter
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    Hallo!

    Ich erinnere mich, vor ca. 3 Jahren hatte ich ein ähnliches Problem. Es stellte sich heraus, dass ich für 4,5 m² mehr bezahlte als nötig. Mit Hilfe von [URL=http://www.immonet.de]immonet[/URL] habe ich dann den Kampf gegen meinen Vermieter gewonnen. Man sollte nur dafür zahlen, was man auch nutzen kann. Meine Meinung!

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