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Thema: Zeit bis Mietvertrag

  1. #1
    KevinH ist offline Untermieter
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    1

    Standard Zeit bis Mietvertrag

    Hallo,

    seit Wochen habe ich eine Wohnung gesucht und endlich gefunden. Jetzt habe ich weitere Probleme am Hals, die sich hoffentlich lösen lassen. Beim Einzug, vor zwei Wochen hat mir mein Vermieter versichert, dass ich bald meinen Mietvertrag unterzeichnen darf. Bis jetzt haben wir nur eine mündliche Abmachung getroffen. Wie lange darf sich der Vermieter rein rechtlich in dem Fall Zeit lassen? Auf [URL="http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/mietrecht.html"]dieser[/URL] Webseite konnte ich diesbezüglich nichts finden.

    Danke für die rasche Hilfe

  2. #2
    Benutzerbild von Netti70
    Netti70 ist offline Immobilien Tycoon
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    Standard

    [url=http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/muendlicher-mietvertrag.htm]Mietvertrag auch mndlich wirksam[/url]

    vielleicht hilft dir das ja weiter? Wenn ich das so lese, würde ich nicht unbedingt auf einen Vertrag bestehen aber stimmt schon, man hat lieber etwas in der Hand....

  3. #3
    blauekatze ist offline Immobilienbesitzer
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    Standard

    Eigentlich kann man zur Sicherheit einen schriftlichen Vorvertrag machen, da haben beide Parteien was in der Hand. Habe das selbst auch immer so gehalten, nachdem mal eine mündliche Zusage geplatzt ist...

  4. #4
    Sternekoch ist offline Immobilien Tycoon
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    Standard

    Seh ich so wie Netti, du bist ja schon drin, d.h. du zahlst auch schon Miete und damit ist der Mietvertrag auch schon zustande gekommen. In dem Fall grüßt das BGB, der weitestgehende Schutz für den Mieter.
    Dazu kommt, dass viele VermieterInnen ältere Mietvertragsvordrucke des Haus- und Grundbesitzervereins benutzen in denen oft rechtsunwirksame Paragraphen enthalten sind über die mensch sich dann "nett streiten" darf.

  5. #5
    Naddel99 ist offline Untermieter
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    Standard

    Da kann ich mich nur anschließen, das Bürgerliche Gesetzbuch ist eher auf der Seite des Mieters und anscheindend wohnst du ja auch schon in der Wohung, womit die erste Hürde genommen wäre. Aber ansonsten kannst du ja auch nochmal nett nachfragen. Zur Not sag doch einfach, dass du den Mietvertrag irgendwo einreichen musst, z.B. fordert das Bafögamt den ganz gerne mal an, aber bestimmt auch andere Ämter.

    Viel Erfolg!

  6. #6
    blauekatze ist offline Immobilienbesitzer
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    Standard

    Sorry, ich habe überlesen, dass Du schon in der Wohnung wohnst! Dann ist meine Antwort natürlich hinfällig und ich schließe mich meinen Nachrednern an.

  7. #7
    zicke232 ist offline Immobilien Tycoon
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    Standard

    Zitat Zitat von KevinH Beitrag anzeigen
    Hallo,

    seit Wochen habe ich eine Wohnung gesucht und endlich gefunden. Jetzt habe ich weitere Probleme am Hals, die sich hoffentlich lösen lassen. Beim Einzug, vor zwei Wochen hat mir mein Vermieter versichert, dass ich bald meinen Mietvertrag unterzeichnen darf. Bis jetzt haben wir nur eine mündliche Abmachung getroffen. Wie lange darf sich der Vermieter rein rechtlich in dem Fall Zeit lassen? Auf [URL="http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/mietrecht.html"]dieser[/URL] Webseite konnte ich diesbezüglich nichts finden.

    Danke für die rasche Hilfe
    es ist richtig, das veträge auch durch konkludentes handeln geschlossen werden können, in diesem fall durch deinen einzug, eine endgültige rechtssicherheit würde ich aber daraus nicht ableiten, denn du musst bedenken, mietzins nebenkosten u.U. treppenhausreinigung, dauer des mietverhltnisses können zu streitigkeiten führen, drum würde ich auf jeden fall -so schnell wie mögl.- auf einen schrftlichen vertrag bestehen, ich bin zwar kein jurist-außerdem dürfen selbst von juristen in foren keine rechtsverbindlichen tipps gegeben werden, einsch. gesetzestexte findest du bestimmt bei google

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