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Thema: ebayshop

  1. #11
    Benutzerbild von Kreativchaot
    Kreativchaot ist offline Immobilienbesitzer
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    Hallo Schanipuh und auch den anderen ZS´lern,

    Ihr schaut Euch auf Ebay am Besten mal die Richtlinien für gewerbliche Verkäufer an: In der Ebay-Community (steht ganz oben rechts in "Mein Ebay").

    Ein "Trusted Shop Siegel" bekommt ein Verkäufer (meist Powerseller) bei einer sehr hohen Anzahl positiver Bewertungen: soll heißen, er ist bei der Anzahl von Verkäufen besonders vertrauenswürdig, rasche Abwicklung, Kundenfreundlich, etc.

    Eigentlich kann einem Ebay-Käufer gar nichts passieren (kauft er von gewerblich), da die Ebay-Richtlinien mittlerweile so streng sind, das man sich als gew. Verkäufer keinen Patzer mehr leisten kann (obwohl wir auch alle nur Menschen sind...)

    Mal ein Beispiel: Du kaufst einen Schrank für 499,- Euro, Versand 99,- Euro. Dir gefällt der Schrank nicht, dann mailst du das dem Verkäufer (4-wöchiges Rückgaberecht). Der Verkäufer läßt den Schrank wieder bei dir abholen. Du bekommst die kompletten 598,- Euro zurückerstattet (lt. Gesetz muß der Verkäufer die Kosten des Rücktransports ab einem Warenwert von 40,- Euro tragen).
    Du tust nichts dabei, der Verkäufer jedoch knapp 200,- Euro....

    Gibt´s Probleme mit dem Verkäufer, wendest du dich an Ebay (Unter "Probleme klären"). Die regeln das ganz fix für dich.

    LG, Sandra

  2. #12
    lutzk ist offline Untermieter
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    Standard

    Zitat Zitat von schanipuh Beitrag anzeigen
    Hi,

    Was ist denn ein Trusted Shop Siegel ? Sag mal was darüber! Danke!
    geh mal einfach auf [url=http://www.trustedshops.de]Sicher online kaufen mit Trusted Shops. Shop Gtesiegel, Preisvergleich, Kuferschutz[/url] und lies deren Bedingungen.

  3. #13
    Naehbiene Gast

    Standard

    Ich hätte da auch mal eine Frage Kreativchaot!

    Ich habe auch bei einem ebay Shop etwas gekauft und es wieder zurück geschickt, weil die Qualität zu wünschen übrig lies! Und das waren über 40 Euro, habe zwar mein Geld zurück bekommen, aber nicht den Versand! Nur den reinen ersteigerten Wert. Aber aus deiner Antwort weiter oben les ich raus das der Verkäufer auch die Versandkosten wieder erstatten muss???

  4. #14
    Benutzerbild von Kreativchaot
    Kreativchaot ist offline Immobilienbesitzer
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    24.06.2009
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    89

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    Hallo Naehbiene,
    ja, das muß er. Hier mal ein Auszug aus der Widerrufsbelehrung, die jeder gew. Verkäufer in seinen Angeboten / Auktionen haben muß:

    ...Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben....

    Das heißt also, ab 40,- Euro zahlt der Verkäufer.

  5. #15
    Naehbiene Gast

    Standard

    Vielen Dank!!!! Dann werde ich gleich mal mein restliches Gelf anfordern :-)

  6. #16
    Naehbiene Gast

    Standard

    Nochmals vielen Dank Kreativchaot ohne dich hätte ich fast 30 Euro Versand um sonst bezahlt :-)

    Der Verkäufer hat sich für die "Unannehmlichkeiten" entschuldigt und überweist den restlichen Betrag. Da bin ich ja mal gespannt!

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