Diese Regelung greift (zum Glück) überall
(3) In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist es unbeschadet weitergehender Vorschriften in Rechtsverordnungen nach §§ 21 bis 25 verboten,
Type: Posts; Benutzer: spezialedition
Diese Regelung greift (zum Glück) überall
(3) In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist es unbeschadet weitergehender Vorschriften in Rechtsverordnungen nach §§ 21 bis 25 verboten,
Elizabetha... nix für ungut ... aber jetzt übertreibst Du :rolleyes: und es fehlt ein wesentlicher Punkt.
Es gibt durchaus gute Gründe warum Bäume gefällt werden müssen. Einer davon ist der, dass...
och... die anderen Beiträge waren ähnlich "ungewöhnlich"
Elizabetha.. schau Dir mal an wo und was Susii alles schon gepostet hat. Dann weisste alles. Die Badgeschichte fand ich damals sehr erhellend. Seitdem mache ich bei Ihr die vermutlich ein Er ist...